- Mit einer Niederlassungserlaubnis darf man für unbefristete Zeit in Deutschland leben und arbeiten.
- Folgende Voraussetzungen müssen unter Anderem erfüllt sein:
- 5-jährige Berufstätigkeit in Deutschland
- 60 Monate Rentenbeiträge oder vergleichbare Altersvorsorge
- ausreichende Deutschkenntnisse (B1)
- keine Vorstrafen
- Abweichende Regeln gelten für: anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge, ausländische Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen, Familienangehörige von Deutschen, Personen mit einer Blauen Karte EU, Kinder (ab 16 Jahren) und Selbständige.
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